Aktualisierung des Grundsatzerlasses zur Medienpädagogik
Die technologische Entwicklung einerseits aber vor allem auch die medien-pädagogischen Anforderungen haben zu einer Aktualisierung des „Grundsatzerlasses zur Medienpädagogik“ geführt, die per 31.1.2012 in Kraft trat. Die letzte Version war im Jahre 2001 aktualisiert worden. Die erste Version wurde auf Initiative von Mag. Susanne Krucsay bereits 1995 herausgegeben.
Der Erlass wird international immer wieder als Vorbild in der Diskussion um Medienbildung zitiert. Er ist die institutionelle Verankerung der Medienbildung im schulischen Bereich. Gleichzeitig muss aber auch angemerkt werden, dass die Praxis der Umsetzung weit hinterherhinkt. Weder die Verankerung medienpädagogischer Fragestellungen im Unterrichtsalltag noch die geforderte Schwerpunktsetzung in der Aus- und Fortbildung der LehrerInnen konnte trotz zahlreicher Bemühungen bis dato in ausreichendem Maße in den Schulen oder auch in den Pädagogischen Hochschulen bzw. Universitäten umgesetzt werden.
Trotzdem ist die Aktualisierung und das erneute Bekenntnis des bmukk zur Medienpädagogik zu begrüßen und nach wie vor bildet der Erlass eine gute Grundlage für medienpädagogische Aktivitäten sowohl im Unterricht als auch für entsprechende Angebote in der LehrerInnenaus- und -fortbildung.
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